Ralf Fennig / Zinspflicht?
In einem Genealogie-Forum habe ich erfahren das mein Name im Mittelalter en...
ZinspflichtSoweit mir bekannt, kann man unter Zinspflicht drei verschiedene Dinge verstehen:
A. Zinsen für geliehenes Geld
B. Einen Zins in Form von Pacht
C. Steuern
zu A.
da es die biebel verbot Zinsen für geliehenes geld zu nehmen, war es im mittelalter weitgehend für christen unüblich geld zu verleihen. da der talmut hier keine einschränkungen machte, waren geldverleiher meist juden.
zu B. das war ein druchaus übliches geschäft.
zu C. Steuern wurden auf die unterschiedlichsten dinge und in unterschiedlichster form fällig.
B und C waren also nichs ungewöhnliches.
Zu A. würde ich behaupten, das es wohl eher die vermögenderen Leute waren, die es sich leisten konnten, Geld zu leihen, und die es auch bekamen.
vieleicht Kaufleute, die nicht genug Liquidität hatten, um ein gutes Gschäft, das des Weges kam, abwickeln zu können.
Zu B. und C. gibt es noch die Variante, Zins auf nicht beglichene, noch offene Forderungen zu leisten.
Was wohl eher den ärmeren, aber immerhin freien Leuten zustand.
In wie weit man davon ausgehen kann, das der Name Fennig auf eine Zinspflicht hinweist??
Nehmen wir an, das sich der Name auf Pfennig beziehen soll, so muß es sehr spät im Mittelalter gewesen sein, den der Pfennig hies zuvordert nicht Pfennig sondern Denar oder Denarii.
Und damit könnte man natürlich einen Bezug zu A. herstellen, da B und C auch häufig in Form von Naturalien und Arbeitsleistung geleistet wurden.
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