C3
gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
|
FORUM: Mittelalter
|
|
gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
|
smaniac |
16.12.05 15:57 |
ich sende euch meinen gruß!
eine frage plagt mich schon geraume zeit: wi...
|
recht
|
nobody |
16.12.05 21:33 |
für ein schwert benöstigst du keinen waffenschein. (nur für schusswaffen)
...
|
Nicht so sicher!
|
shimara |
10.08.06 15:14 |
Meinungen gehen da auseinander.
Es kommt a) auf die Waffe an.
Ist sie a...
|
Waffenrecht
|
Jürgen |
18.12.07 12:06 |
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein ...
|
shimara / Nicht so sicher!
Meinungen gehen da auseinander.
Es kommt a) auf ...
WaffenrechtIch möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein Schwert (egal ob Schaukampf oder sonstiges) vom Gesetzgeber als Waffe eingestuft. Dies gilt ebenso für Dolche. Also dürfen diese auch auf öffentlichen Veranstaltungen nicht getragen werden, auch nicht auf mittelalterlichen Märkten, welche für die öffentlichkeit zugängig ist, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung lt. WaffG von seiner Zuständigen Behörde erhalten. Es steht auch der mit einem Bein im Knast, der auf solchen Märkten, die öffentlich zugängig sind, Schwerter und Dolche und andere Gegenstände lt. WaffG dort verkaufen, denn der Verkauf dieser Gegenstände ist im Reisegewerbe eindeutig verboten. Hier gilt auch wieder, wer eine Ausnahmegenehmigung vom Amt hat ist aus dem Schneider. Mit diesen Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter aber sehr sparsam und diese sind auch extrem teuer, was ich aus eigener Erfahrung (bin Waffenhändler) weis. Man kann natürlich sagen "wo kein Kläger, da kein Richter" aber wenn sich ein einziger Waffengegner an soetwas stößt und die Ordnungsmacht benachrichtigt, müssen diese tätig werden und dann wirds teuer und vorallem man ist dann Vorbestraft, denn ein Verstoß gegen das Waffenrecht ist keine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat!!!!
Ich hoffe jedoch, dass es nicht soweit kommt und die Ämter gerade bei so historischen Veranstaltungen ein Auge zudrücken!
Grüße
Jürgen
Ausblenden
|
Waffengesetz
|
Holgar |
19.12.07 09:13 |
Vielen Dank für die Information.
SIE IST FALSCH!
Es gibt eine eindeut...
|
Schwerter und Waffenrecht
|
Andreas Busche |
02.06.08 16:18 |
Hieb und Stoßwaffen sind verboten. Ausnahme: Brauchtum
Lest eucht das Wa...
|
der ewige Irrtum
|
Holgar vom Egi.. |
02.06.08 19:24 |
Nein, nein und nochmals nein.
Lasst euch nicht verrückt machen.
Solan...
|
Waffenrecht
|
Andreas Busche |
18.06.08 13:36 |
Holger, du hast Recht. So meine ich das doch auch mit Brauchtum und Spiel. ...
|
Frage
|
Bo Alexander A.. |
27.11.09 18:32 |
Hi,
Ich habe einige Fragen zum Beitrag:
1. Darf ich ein nach den oben a...
|
Antwort zu Herr Aehles Frage
|
Susanne Klaus .. |
25.09.10 20:24 |
1. Wenn du dich dreimal im Kreis drehst, dazu "We are the champions" singst...
|
Antwort zu Herr Aehles Frage
|
Zepp Warschins.. |
11.10.11 08:45 |
Bist du *******?! Ein Schwert?! Willst du uns alle umbringen!!!!!???? Nur G...
|
44.3-2600 von Mai 2004
|
Heiko |
03.07.08 11:12 |
Also - ich hab mal nach dem Aktenzeichen
44.3-2600 von Mai 2004
gesucht a...
|
öffentliche Waffen
|
Hagelhans |
10.08.06 16:34 |
Dass mit den Kleidung ist nicht ganz irelevant.
Den Gesetzeshüter interesi...
|
erlaubt
|
Thund |
10.08.11 08:54 |
Wie meine Vorredner schon sagten zählen schaukampfschwerter (stumpfe schlag...
|
Führen von Blankwaffen
|
Büddel |
08.12.12 14:22 |
Leute,
schlagt das Gesetzbuch auf:
Auszug aus dem Waffengesetzt und Anla...
|
Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltun...
|
Büddel |
08.12.12 14:26 |
Vorab: Blankwaffe == Waffe
ES IST VERBOTEN.
§ 42 Verbot des Führens von...
|
und hier $1 WaffG
|
Büddel |
08.12.12 14:28 |
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Ges...
|
Anfrage ans LKA und Lra
|
Apfeldieb |
08.04.13 18:49 |
eine Anfrage an das LKA Neu-Ulm ergab, dass der zusttändige Beamte das Land...
|