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gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
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FORUM: Mittelalter
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gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
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smaniac |
16.12.05 15:57 |
ich sende euch meinen gruß!
eine frage plagt mich schon geraume zeit: wi...
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recht
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nobody |
16.12.05 21:33 |
für ein schwert benöstigst du keinen waffenschein. (nur für schusswaffen)
...
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Nicht so sicher!
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shimara |
10.08.06 15:14 |
Meinungen gehen da auseinander.
Es kommt a) auf die Waffe an.
Ist sie a...
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Waffenrecht
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Jürgen |
18.12.07 12:06 |
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein ...
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Waffengesetz
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Holgar |
19.12.07 09:13 |
Vielen Dank für die Information.
SIE IST FALSCH!
Es gibt eine eindeut...
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Schwerter und Waffenrecht
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Andreas Busche |
02.06.08 16:18 |
Hieb und Stoßwaffen sind verboten. Ausnahme: Brauchtum
Lest eucht das Wa...
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der ewige Irrtum
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Holgar vom Egi.. |
02.06.08 19:24 |
Nein, nein und nochmals nein.
Lasst euch nicht verrückt machen.
Solan...
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Waffenrecht
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Andreas Busche |
18.06.08 13:36 |
Holger, du hast Recht. So meine ich das doch auch mit Brauchtum und Spiel. ...
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Frage
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Bo Alexander A.. |
27.11.09 18:32 |
Hi,
Ich habe einige Fragen zum Beitrag:
1. Darf ich ein nach den oben a...
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Antwort zu Herr Aehles Frage
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Susanne Klaus .. |
25.09.10 20:24 |
1. Wenn du dich dreimal im Kreis drehst, dazu "We are the champions" singst...
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Antwort zu Herr Aehles Frage
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Zepp Warschins.. |
11.10.11 08:45 |
Bist du *******?! Ein Schwert?! Willst du uns alle umbringen!!!!!???? Nur G...
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44.3-2600 von Mai 2004
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Heiko |
03.07.08 11:12 |
Also - ich hab mal nach dem Aktenzeichen
44.3-2600 von Mai 2004
gesucht a...
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öffentliche Waffen
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Hagelhans |
10.08.06 16:34 |
Dass mit den Kleidung ist nicht ganz irelevant.
Den Gesetzeshüter interesi...
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erlaubt
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Thund |
10.08.11 08:54 |
Wie meine Vorredner schon sagten zählen schaukampfschwerter (stumpfe schlag...
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Führen von Blankwaffen
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Büddel |
08.12.12 14:22 |
Leute,
schlagt das Gesetzbuch auf:
Auszug aus dem Waffengesetzt und Anla...
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smaniac / gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
ich sende euch meinen gruß!
eine frage pla...
Führen von BlankwaffenLeute,
schlagt das Gesetzbuch auf:
Auszug aus dem Waffengesetzt und Anlagen
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen
der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,
dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer
Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Ausblenden
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Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltun...
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Büddel |
08.12.12 14:26 |
Vorab: Blankwaffe == Waffe
ES IST VERBOTEN.
§ 42 Verbot des Führens von...
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und hier $1 WaffG
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Büddel |
08.12.12 14:28 |
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Ges...
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Anfrage ans LKA und Lra
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Apfeldieb |
08.04.13 18:49 |
eine Anfrage an das LKA Neu-Ulm ergab, dass der zusttändige Beamte das Land...
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