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gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
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FORUM: Mittelalter
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gewandung und schwert in der öffentlichkeit erlaubt...?
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smaniac |
16.12.05 15:57 |
ich sende euch meinen gruß!
eine frage plagt mich schon geraume zeit: wi...
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recht
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nobody |
16.12.05 21:33 |
für ein schwert benöstigst du keinen waffenschein. (nur für schusswaffen)
...
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Nicht so sicher!
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shimara |
10.08.06 15:14 |
Meinungen gehen da auseinander.
Es kommt a) auf die Waffe an.
Ist sie a...
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Waffenrecht
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Jürgen |
18.12.07 12:06 |
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein ...
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Waffengesetz
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Holgar |
19.12.07 09:13 |
Vielen Dank für die Information.
SIE IST FALSCH!
Es gibt eine eindeut...
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Schwerter und Waffenrecht
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Andreas Busche |
02.06.08 16:18 |
Hieb und Stoßwaffen sind verboten. Ausnahme: Brauchtum
Lest eucht das Wa...
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der ewige Irrtum
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Holgar vom Egi.. |
02.06.08 19:24 |
Nein, nein und nochmals nein.
Lasst euch nicht verrückt machen.
Solan...
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Waffenrecht
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Andreas Busche |
18.06.08 13:36 |
Holger, du hast Recht. So meine ich das doch auch mit Brauchtum und Spiel. ...
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Frage
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Bo Alexander A.. |
27.11.09 18:32 |
Hi,
Ich habe einige Fragen zum Beitrag:
1. Darf ich ein nach den oben a...
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Antwort zu Herr Aehles Frage
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Susanne Klaus .. |
25.09.10 20:24 |
1. Wenn du dich dreimal im Kreis drehst, dazu "We are the champions" singst...
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Antwort zu Herr Aehles Frage
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Zepp Warschins.. |
11.10.11 08:45 |
Bist du *******?! Ein Schwert?! Willst du uns alle umbringen!!!!!???? Nur G...
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44.3-2600 von Mai 2004
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Heiko |
03.07.08 11:12 |
Also - ich hab mal nach dem Aktenzeichen
44.3-2600 von Mai 2004
gesucht a...
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öffentliche Waffen
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Hagelhans |
10.08.06 16:34 |
Dass mit den Kleidung ist nicht ganz irelevant.
Den Gesetzeshüter interesi...
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erlaubt
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Thund |
10.08.11 08:54 |
Wie meine Vorredner schon sagten zählen schaukampfschwerter (stumpfe schlag...
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Führen von Blankwaffen
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Büddel |
08.12.12 14:22 |
Leute,
schlagt das Gesetzbuch auf:
Auszug aus dem Waffengesetzt und Anla...
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Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltun...
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Büddel |
08.12.12 14:26 |
Vorab: Blankwaffe == Waffe
ES IST VERBOTEN.
§ 42 Verbot des Führens von...
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und hier $1 WaffG
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Büddel |
08.12.12 14:28 |
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Ges...
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Anfrage ans LKA und Lra
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Apfeldieb |
08.04.13 18:49 |
eine Anfrage an das LKA Neu-Ulm ergab, dass der zusttändige Beamte das Land...
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Büddel / und hier $1 WaffG
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1...
Anfrage ans LKA und Lraeine Anfrage an das LKA Neu-Ulm ergab, dass der zusttändige Beamte das Landratsamt befragte und mir folgende Mail schickte (es handelt sich hierbei um einen Dolch):
Sehr geehrter Herr XYZ (des LKA)
Ein Dolch mit einer Klingenlänge über 12 cm unterliegt grundsätzlich dem Führungsverbot gem. §42a WaffG, was einen Bußgeldbescheid zur Folge hätte. Im Falle des Führens im Zusammenhang mit einem Mittelaltermarkt kann dies als Brauchtumspflege und somit als berechtigtes Interesse gem. §42a Abs 3 WaffG geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang wäre also ein Führen kein Bußgeldtatbestand.
Mit freundlichen Grüßen
Dem zu Folge wird keine Ausnahmegenehmigung benötigt
Ich nehm auf jedenfall jetzt immer diese Schreiben mit...
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