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C3
Waffenrecht
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FORUM: Mittelalter
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Waffenrecht
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Jürgen |
18.12.07 12:13 |
Waffenrecht
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsät...
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Waffenrecht
Waffenrecht
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein Schwert (egal ob Schaukampf oder sonstiges) vom Gesetzgeber als Waffe eingestuft. Dies gilt ebenso für Dolche. Also dürfen diese auch auf öffentlichen Veranstaltungen nicht getragen werden, auch nicht auf mittelalterlichen Märkten, welche für die Öffentlichkeit zugängig sind, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung lt. WaffG von seiner Zuständigen Behörde erhalten. Es steht auch der mit einem Bein im Knast, der auf solchen Märkten, die öffentlich zugängig sind, Schwerter und Dolche und andere Gegenstände lt. WaffG dort verkauft, denn der Verkauf dieser Gegenstände ist im Reisegewerbe (nur stationär also im Ladengeschäft erlaubt) eindeutig verboten. Hier gilt auch wieder, wer eine Ausnahmegenehmigung vom Amt hat ist aus dem Schneider. Mit diesen Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter aber sehr sparsam und diese sind auch extrem teuer, was ich aus eigener Erfahrung (bin Waffenhändler) weis. Man kann natürlich sagen "wo kein Kläger, da kein Richter" aber wenn sich ein einziger Waffengegner an soetwas stößt und die Ordnungsmacht benachrichtigt, müssen diese tätig werden und dann wirds teuer und vorallem man ist dann Vorbestraft, denn ein Verstoß gegen das Waffenrecht ist keine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat!!!!
Ich hoffe jedoch, dass es nicht soweit kommt und die Ämter gerade bei so historischen Veranstaltungen ein Auge zudrücken!
Grüße
Jürgen
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Keine Panik
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Holgar |
19.12.07 09:21 |
Mach hier nicht die Leute mit Halbwahrheiten verrückt indem Du hier Worten ...
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Keine Panik
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Jürgen |
19.12.07 13:21 |
Hallo Holgar,
würde mich interessieren, welches Doument du da hast und wer...
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Waffenrecht
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Stephan |
15.01.08 19:24 |
Also,
zum einen ist das tragen bzw. führen von Blankwaffen und Messern, s...
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