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C3
Waffenrecht
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FORUM: Mittelalter
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Waffenrecht
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Jürgen |
18.12.07 12:13 |
Waffenrecht
Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsät...
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Keine Panik
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Holgar |
19.12.07 09:21 |
Mach hier nicht die Leute mit Halbwahrheiten verrückt indem Du hier Worten ...
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Keine Panik
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Jürgen |
19.12.07 13:21 |
Hallo Holgar,
würde mich interessieren, welches Doument du da hast und wer...
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Waffenrecht
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Stephan |
15.01.08 19:24 |
Also,
zum einen ist das tragen bzw. führen von Blankwaffen und Messern, s...
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Jürgen / Keine Panik
Hallo Holgar,
würde mich interessieren, welches Doument du da ...
WaffenrechtAlso,
zum einen ist das tragen bzw. führen von Blankwaffen und Messern, solange diese keine verbotenen Gegenstände sind, problemlos und erlaubt.
Ausnahme: öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. Demos, Konzerte, Mittelaltermärkte!
Für Mittelaltermärkte beantragt der Veranstalter in der Regel eine entsprechende Genehmigung mit der Marktfestsetzung für ALLE beteiligten.
Das ist meist eine reine Formsache, ausser es leigen besodnere Umstände vor, wird diese Genehmigung anstandslos erteilt.
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